Sonntagsfahrverbot für LKW mit Boot aufgehoben
Moderator: Offshoreonly ORGA
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Boot aufgehoben
Hallo Freunde,
Eben habe ich in der Oldtimer Markt eine Bericht gelesen der sicher für den einen oder anderen aus unseren Reihen interessant ist.
Demnach ist seit der Konferenz der Landesverkehrsminister am 09. Okt. 07 in Merseburg
das Sonntagsfahrverbot für LKW unter 3500 Kg und Anhänger für Sport und Freizeitzwecke aufgehoben.
Leider gibt es noch keinen Termin wann die Länder ihre Behörden (Polizei) darüber informieren.
Das ist natürlich typisch Deutsch:
Fast ein Jahr ist vergangen und kaum jemand weiß bescheid
Eben habe ich in der Oldtimer Markt eine Bericht gelesen der sicher für den einen oder anderen aus unseren Reihen interessant ist.
Demnach ist seit der Konferenz der Landesverkehrsminister am 09. Okt. 07 in Merseburg
das Sonntagsfahrverbot für LKW unter 3500 Kg und Anhänger für Sport und Freizeitzwecke aufgehoben.
Leider gibt es noch keinen Termin wann die Länder ihre Behörden (Polizei) darüber informieren.
Das ist natürlich typisch Deutsch:
Fast ein Jahr ist vergangen und kaum jemand weiß bescheid
Gruß
Henning
Derausdemnorden
Henning
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derausdemnorden hat geschrieben:Nun ja,
Ich habe nur einen Artikel aus einer Auto Zeitschrift zitiert.
und nun??????????????????????
Ist doch klar ,alle Tickets werden jetzt auf deine Kappe gehen .
Also an alle .Ihr könnt alle Sonntags fahren ,und wenn sie euch anhalten beruft euch auf Henning.Adresse per PN
hery
- derausdemnorden
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Chaparral SX hat geschrieben:derausdemnorden hat geschrieben:Nun ja,
Ich habe nur einen Artikel aus einer Auto Zeitschrift zitiert.
und nun??????????????????????
Ist doch klar ,alle Tickets werden jetzt auf deine Kappe gehen .
Also an alle .Ihr könnt alle Sonntags fahren ,und wenn sie euch anhalten beruft euch auf Henning.Adresse per PN
hery
Nein Nein,
Beruft euch auf den ADAC
und schaut hier nach:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Gruß
Henning
Derausdemnorden
Henning
Derausdemnorden
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Das liest sich alles super , steht auch klasse da
hab mal den dorfsherrif gefragt ! pass auf
der meinte dazu , dann wird das wohl so sein , dachte nur LKW über 7,5 T müssen bis 22 uhr warten , .
ich dachte poli , super idee , die haben ahnung , aber scheisse was , noch dümmer als ein mezter feld weg.
habe mir die zettel aus gedruckt und führe sie mit und der rest ist mir sowieso egal, ich fahr immer, fuck for drive verbot
und die scheiss sondergenehmigung kostet freundliche 450 € für 3 Jahre !!!-
gruß sascha
hab mal den dorfsherrif gefragt ! pass auf
der meinte dazu , dann wird das wohl so sein , dachte nur LKW über 7,5 T müssen bis 22 uhr warten , .
ich dachte poli , super idee , die haben ahnung , aber scheisse was , noch dümmer als ein mezter feld weg.
habe mir die zettel aus gedruckt und führe sie mit und der rest ist mir sowieso egal, ich fahr immer, fuck for drive verbot
und die scheiss sondergenehmigung kostet freundliche 450 € für 3 Jahre !!!-
gruß sascha
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Hallo Offshorefreundinnen und Offshorefreunde!
Jetzt kommt wieder mein Lieblingsthema:
Wenn ein Geländewagen (zulässige Gesamtmasse <= 3,5 t) als LKW zugelassen ist, darf er dann - ohne Anhänger - schneller als 80 oder 100 km/h fahren z. B. 200 km ein Mercedes G oder GL?
Danke im voraus für Euere Antworten!
Viele Grüße
Jörg
Jetzt kommt wieder mein Lieblingsthema:
Wenn ein Geländewagen (zulässige Gesamtmasse <= 3,5 t) als LKW zugelassen ist, darf er dann - ohne Anhänger - schneller als 80 oder 100 km/h fahren z. B. 200 km ein Mercedes G oder GL?
Danke im voraus für Euere Antworten!
Viele Grüße
Jörg
Kein Alkohol, kein Tee, kein Kaffee, keine Zigaretten, kein Glücksspiel, keine Drogen, keine Frauen (und keine Männer) sowie 29 Jahre keinen Urlaub aber Verbrennungsmotoren und Stereoanlagen bis der Arzt kommt !
Das lebe ich wirklich so !!!
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- Meister
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....meiner knapp 180 km/h (lt. Tacho)LIBERATOR hat geschrieben:Ja,darf er.
In der Zulassung wird dann nicht die Höchstgeschwindigkeit heruntergesetzt.
Übrigens die meisten Sprinter auf der Autobahn haben eine LKW zulassung .
Und wie schnell fahren die?
"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"
+Ehrenmitglied Team Nord+
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...meines Wissens nur wenn Sie max. 3,5 t wiegenManni hat geschrieben:Oder T4 Busse, oder die kleinen Caddy's oder Polo's von der Post, jeder Pick Up ist automatisch ein LKW. Und alle dürfen so schnell fahren, wie es die StvO zulässt.
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- Chaparral SX
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Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Nicht mehr unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen danach:
• Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen
• Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen
• Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
------------------------------------------------
wie soll ich das verstehen
3,5 t Der Lastkraftwagen
3,5 t Der Anhänger
3,5 t beides zusammen
hery
Nicht mehr unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen danach:
• Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen
• Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen
• Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
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wie soll ich das verstehen
3,5 t Der Lastkraftwagen
3,5 t Der Anhänger
3,5 t beides zusammen
hery
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