Fragen zu US-Trailer in Deutschland

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mr-ludi
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Fragen zu US-Trailer in Deutschland

Beitrag von mr-ludi »

Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen zu der Nutzung von US-Trailern in Deutschland:

1. Mal angenommen Geld spielt keine Rolex, gibt es eine Möglichkeit, einen US-Trailer in Deutschland zulassungsfähig zu machen?

2. Gibt es eine legale Möglichkeit, ein importiertes Boot, auf dem US-Trailer vom Hafen zum Winterliegeplatz zu ziehen?


Gruß
Pierre
kaptainkoch
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Re: Fragen zu US-Trailer in Deutschland

Beitrag von kaptainkoch »

Zu 1
Ja gibt es. Mußt die Achsen, Bremsen, Zugkopf und Beleuchtung tauschen
dann eine Einzelabnahme beim Tüv machen und Du bist der Hersteller.
Es sollten aber Maße und Festigkeitsgutachten vom US Hersteller vorliegen,
das vereinfacht das ein wenig.

Zu 2
Mit einer 6 km/h Zulassung darfst Du mit dem Trailer auf
öffentlichen Straßen fahren, allerdings nur 6km/h
Sonst mit einem Kurzkennzeichen, ist zwar nur für die Überführung von leeren Trailer gedacht, aber in der Regel kümmert sich da keiner drum
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Manni
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Beitrag von Manni »

Zu 1.: Kommt auf die Bauform des Trailers an. Es ist durchaus möglich amerikanische Trailer umzubauen, wenn Geld keine Rolle spielt.

zu 2.: Nein!!!
!!! Hubraum statt Wohnraum !!!
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Manni
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Re: Fragen zu US-Trailer in Deutschland

Beitrag von Manni »

kaptainkoch hat geschrieben: Zu 2
Mit einer 6 km/h Zulassung darfst Du mit dem Trailer auf
öffentlichen Straßen fahren, allerdings nur 6km/h
Sonst mit einem Kurzkennzeichen, ist zwar nur für die Überführung von leeren Trailer gedacht, aber in der Regel kümmert sich da keiner drum
Dann muss das Zugfahrzeug aber auch eine 6 KM/h Zulassung haben. Du darfst den Trailer nicht mit einem Auto mit 6 KM/h ziehen.

Mit der Aussage: da kümmert sich in der Regel keiner drum wäre ich vorsichtig!!!
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Emotion
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Beitrag von Emotion »

Zu 1: Wie schon gesagt eigentlich kein Problem, vorher mit den Deka / Tüv Mensch sprechen, was er haben will, ist meist deutlich billiger wie nen neuer Trailer!

Zu 2: Ob es mit Kurzzeitkennzeichen erlaubt ist, darüber streiten sich die Geister :) Ich behaupte ja, aber es gibt auch genug Gegenargumente ... Die sicherste Variante ist Huckepack auf einem Autotrailer!
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Manni
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Beitrag von Manni »

Emotion hat geschrieben: darüber streiten sich die Geister :) Ich behaupte ja, aber es gibt auch genug Gegenargumente ...
Die Geister können sich streiten worüber sie wollen. Die StVZO sagt ganz klar nein!!! Und das ist auch nicht Bundesland abhängig. Nur weil jemand das immer so macht und nicht angehalten wird, ist es noch nicht erlaubt. Die Rechtslage ist eindeutig und die sagt VERBOTEN!!!
!!! Hubraum statt Wohnraum !!!
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mr-ludi
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Beitrag von mr-ludi »

Schon mal danke für die ersten Antworten.

Es geht um den Import einer Outlaw 35.
Da so ein Hänger in GER ziemlich teuer ist und in den USA kaum Aufpreis kostet, würde ich einen Umbau vorziehen. Zumal ich einen vernünftigen Dekra-Prüfer kenne.

Wenn es zu zwei keine legale Lösung gibt, wird es ganz schön teuer.
Keine Ahnung was ne 35er mit Trailer huckepack kostet, aber bestimmt mehr als selber ziehen...
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Chaparral SX
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Beitrag von Chaparral SX »

Dekra kannste vergessen ,die dürfen( noch) keine Vollabnahmen machen.

hery
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Beitrag von STATEMENT »

In Berlin und Brandenburg darf die Dekra Vollgutachten machen, über andere Bundesländer kann ich nichts sagen.
Ich bin " ich ziehe nur schnell zum Winterliegeplatz" Geschädigter, mit 6 Punkten und 1400€. Nachzulesen im Forum.

Der Trailer mit drei Achsen wird für eine 35er so an die 1000kg wiegen, bei Stahltrailer noch mehr. Ich denke da passt vom Gewicht noch eine vollgetankte 24er rauf, dann hast Du die 3,5t erreicht.

Ich würde das nicht ziehen, solange nichts passiert, ok. Hast Du einen Unfall, .....
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mr-ludi
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Beitrag von mr-ludi »

Miss Management hat geschrieben:In Berlin und Brandenburg darf die Dekra Vollgutachten machen, über andere Bundesländer kann ich nichts sagen.
Ich bin " ich ziehe nur schnell zum Winterliegeplatz" Geschädigter, mit 6 Punkten und 1400€. Nachzulesen im Forum.

Der Trailer mit drei Achsen wird für eine 35er so an die 1000kg wiegen, bei Stahltrailer noch mehr. Ich denke da passt vom Gewicht noch eine vollgetankte 24er rauf, dann hast Du die 3,5t erreicht.

Ich würde das nicht ziehen, solange nichts passiert, ok. Hast Du einen Unfall, .....
Oh, 1.400€ und 6 Punkte sind nicht gut...

Wobei gilt die 3,5t Grenze zu beachten?
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Beitrag von Checkmate-Team »

Habe meinen umgebau rufe mich einfach morgen mal an auf meiner mobilnummer bin auf der interboot und immer zu erreichen.

nummer gugst du im angang
Bootscenter Michael Wüst - Am Mainufer 18 - 65462 Gustavsburg

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Beitrag von Scarab28XLT »

Was wollt Ihr den umbauen ?? Einen Trailer für eine 35er ?? Das baut doch keiner um !! Da brauch man Maulkupplung und druckluftgebremste Achsen bei einer 35er.
Selbst die Amis wissen warum sie 3 Achsen bei einem so schweren Boot drunter bauen. :wink:
Mit freundlichem Gruß Michael F
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Beitrag von Checkmate-Team »

stimmt ich habe 25 gelesen.bei 35 geht ohne luft nichts !!!!!!!!!!!!!! Du kannst ein us auto umbauen bis 5,5to mit druckluft. aber ich glaube nur als lkw oder als kombifahrzeug.Gewerblich 6.5 und 7.5 auf dem sattel mit fahrtenschreiber sonntagsfahrverbot und auf 80 Km/h begrenzt.
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Beitrag von mr-ludi »

Bis auf die Druckluftbremse ist das bei unserer 302 aktuell nicht anders.

Da der LKW, mit der wir die Bja derzeit ziehen, auch Anschlüsse für einen Hänger mit Druckluftbremse hat, wäre das nicht so wild.
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Beitrag von LIBERATOR »

Mit einer 35ger Baja bist Du deutlich übers trailerbare Ziel hinausgeschossen.
Ich würde sie mit einem Sattelschlepper abholen lassen.
Envision
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Beitrag von Envision »

Genau, einfach mal einen Profi fragen und ggf. den Trailer (leer) mit Kurzzeitkennzeichen holen...
Dann hast Du zumindest einen super "Hafentrailer" und sparst das Geld für den Craddle. 8)
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch mehr Ladedruck... ;-)
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Beitrag von Emotion »

Manni hat geschrieben:
Emotion hat geschrieben: darüber streiten sich die Geister :) Ich behaupte ja, aber es gibt auch genug Gegenargumente ...
Die Geister können sich streiten worüber sie wollen. Die StVZO sagt ganz klar nein!!! Und das ist auch nicht Bundesland abhängig. Nur weil jemand das immer so macht und nicht angehalten wird, ist es noch nicht erlaubt. Die Rechtslage ist eindeutig und die sagt VERBOTEN!!!
Auffaung der Rechtslage ist halt unterschiedlich, die einen sagen Trailerboot und dazugehöriger Trailer sind eine Einheit und dürfen somit auch mit Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, die anderen behaupten das Boot wäre Ladung und somit mit KK verboten. Die Gesetzestexte geben das nicht eindeutig her!


Bei der Überführungsfahrt sollte man natürlich Kaufvertrag für Boot und Trailer von ein und derselben Person besitzen! Und die Fahrtstrecke / Richtung sollte auch passen.
Emotion
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Beitrag von Emotion »

Bei 35 Fuß und > 3,5 to warscheinlich auch noch Überbreite(also > 2,55m) sieht es dann schon spannender aus, den da müssen Anträge gestellt werden...
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mr-ludi
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Beitrag von mr-ludi »

@Emotion: Die 302 wiegt auch über 3,5t. Hinter einem entsprechenden Zugfahrzeug kein Problem. Die Breite beträgt sowohl bei der 302 als auch bei der 35er 2,59 statt 2,55. Aber da lass ich mal die Kirche im Dorf...

@Team Formula: Sobald es aktuell wird, meld ich mich bei dir oder komm mal auf einen Kaffee rum. Aktuell wollte ich nur die Möglichkeiten abfragen. Erstmal muss die 302 verkauft werden.
jdbsp
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Beitrag von jdbsp »

Moin,

wir haben derzeit das gleiche Problem! Unser TÜVer hat uns den Tipp mit ´ner 25 km/h Zulassung gegeben.

Hierfür müssen nur bestimmte Bremswerte erreicht werden und die Beleuchtung muss stimmen. Bremse sollte zumindest mit den neueren US-Trailern mit Scheibenbremse an jeder Achse kein Problem sein!
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mr-ludi
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Beitrag von mr-ludi »

Das Boot soll einmal pro Saison nach Südfrankreich transportiert werden.
Bei 25kmh wären das 56h reine Fahrzeit :)
jdbsp
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Beitrag von jdbsp »

... in der Tat, das wäre ein wenig lang! :wink: Ist auch mehr als Lösung für aus dem Wasser ins Winterlager gedacht!

Bei ebäh hat einer einen US-Trailer zum Verleih angeboten. Auf Nachfrage teilte er mir mit, dass er für ca. 2.000 Euro auch auf TÜV-Standard umbaut. Finde aber leider den Link nicht mehr. :cry:
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LIBERATOR
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Beitrag von LIBERATOR »

Einen guten US Trailer auf Deutsch umzubauen bzw. zuzulassen stellt nicht das grosse Problem dar.
Jedoch das Gesamtgewicht (Boot mit Trailer) willst Du nicht irgenwo im Ausland ,nach dem wiegen, stehen lassen und dann von einer Spedition verladen und dann abtransportieren lassen.
Zum Gewicht:302 mit 2x8.2 6800Lbs
35 mit 2x8.1 8100Lbs
alles Werksangaben ,wobei die alle Netto sind.
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Beitrag von joyride »

Emotion hat geschrieben: Auffaung der Rechtslage ist halt unterschiedlich, die einen sagen Trailerboot und dazugehöriger Trailer sind eine Einheit und dürfen somit auch mit Kurzzeitkennzeichen bewegt werden,..
Du vergisst den wichtigsten Teil:
§31 StVZo
§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
Und die amerikanischen Anhänger sind ohne Umbau nunmal nicht vorschriftsmässig, dürfen also auch nicht mit Kurzzeitkennzeichen überführt werden. Und wer ein Boot importiert, dem wird automatisch das notwendige Wissen zugeschrieben.

Bernd
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Beitrag von Emotion »

Das heist aber im Umkehrschluß, das ein Amitrailer, weder mit noch ohne Boot mit KK bewegt werden darf, obwohl ein Fahrzeug für ein KK keinen Tüv benötigt, sondern nur Verkehssicher sein muß! Und ein Amitrailer (funktionierende Amibremse und intakte Amireifen setze ich vorraus) ist verkehrssicher aber halt nicht Tüv geprüft! Er hat schließlich eine Amerikanische Zulassung.

Das meine ich übrigens mit den "Geistern", es ist halt vieles auslegungssache...
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