Neue Vorschriften für Speedboote in Dänemark

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Transeurop
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Neue Vorschriften für Speedboote in Dänemark

Beitrag von Transeurop »

DÄNEMARK
NEUE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR BESTIMMTE MOTORBOOTE IN DÄNEMARK Diese gilt auch für ausländische (z.B. deutsche) Boote die dänische Gewässer befahren.
Dänemark hat kürzlich neue Anforderungen an die Haftpflichtversicherung eingeführt
für alle Wasserfahrzeuge, für die dänische Vorschriften eine Betriebsbescheinigung (Jetski / Wassermotorräder und Speedboote) vorschreiben. Die Bestimmungen gelten für bestimmte Motorboote unter 15 Meter.
Die neue Haftpflichtversicherung deckt die Gefährdungshaftung in Fällen von Personenschäden durch eine Entschädigung von bis zu ca. 3,7 Mio. EUR. Sachschäden bleiben nach dem Schuldprinzip (Verschuldenshaftung) gedeckt mit einer Haftungssumme von bis zu ca. 1,85 Mio. EUR.
Der Betreiber des Bootes ist für die Pflichtversicherung verantwortlich und muss eine Versicherungsbestätigung / Zertifikat von einer Versicherungsgesellschaft mitführen, die Mitglied im Dänischen Verband der Versicherungsunternehmen ist.
Das Versicherungszertifikat muss Informationen über den Bootsbesitzer enthalten, die Rumpfnummer des Bootes und Informationen zum Ablaufdatum der Versicherung.
Die Versicherungsbestätigung muss den dänischen Behörden auf Verlangen hin vorgelegt werden können sowie ein Zahlungsnachweis.
Welche Boote benötigen die neue Versicherung:
Speedboote & Jetski / Wassermotorräder unter 15 Meter.
Wann ist ein Boot ein Speedboot?
Ihr Boot ist ein Speedboot wenn die Motorleistung (wird in kW gemessen) (PS bzw. hp x 0,74 = kW) die Länge mal Länge plus 3 überschreitet.
Beispiel:
Ein Boot 7 m lang und mit 100 PS Motor (100 x 0,74 = 74 > 7 x 7 + 3 = 52).
Ist die Motorleistung der höchste Wert, so handelt es sich um ein Speedboot.
Die Haftpflicht ist somit an die neuen gesetzlichen Vorschriften anzupassen. (Zudem ist eine „Speedbootlizenz“ vorgeschrieben, soweit Sie in DK wohnhaft sind.)
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