Zoll verlangt jetzt auch für alle Teile/Ersatzteile eine CE

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Scarab22
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Zoll verlangt jetzt auch für alle Teile/Ersatzteile eine CE

Beitrag von Scarab22 »

Hallo,
ist vielleicht auch interessant für andere, deshalb schreibe ich das hier.
Hab schon oft Teile in USA bestellt, und beim zuständigen Zollamt verzollt und gut.
Hab jetzt wieder was in USA gekauft ( Mercury Interface Kit Teilnummer : 8M8024589 )

Zoll verweigert die Herausgabe ohne CE Bescheinigung vom Hersteller.

Also muss nicht nur für Bootsimport eine CE vorliegen sondern auch für jedes Teil.
Ist laut Zoll schon länger so, aber es wird vom Zollamt erst seit kurzem kontrolliert.
Also passt auf was ihr in USA kauft.
Ohne CE und Bedienungsanleitung in deutsch kommt kein Teil mehr in die EU.
Jedenfalls nicht mehr auf legalem Weg.

Gruß
Christian
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Scarab28XLT
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Re: Zoll verlangt jetzt auch für alle Teile/Ersatzteile eine

Beitrag von Scarab28XLT »

Das ist aber schon lange so, das alle elektronischen Teile mit einem Kabel drann bei uns durch das Gewerbeaufsichtsamt geprüft werden muß. Ging mir mit meinen Livorsi Instrumenten vor 2 Jahren so. Die wurden nach Würzburg geschickt und von dort frei gegeben. :smilie08_X074 :smilie08_X075
Mit freundlichem Gruß Michael F
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Baja232
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Re: Zoll verlangt jetzt auch für alle Teile/Ersatzteile eine

Beitrag von Baja232 »

für mein Interface Kit brauchst Du keine CE. Das verkaufe ich Dir ohne...
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Scarab22
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Re: Zoll verlangt jetzt auch für alle Teile/Ersatzteile eine

Beitrag von Scarab22 »

Hallo,
ja das sagte mit der Zollbeamte auch, das das schon länger so ist.
Bei uns war bis letztes Jahr das Gewerbeaufsichtsamt zuständig.
Der Zoll hat keinen großen Wert darauf gelegt und die Sachen gingen durch.
Jetzt ist der Zoll dafür zuständig und kontrolliert es sehr streng.

Hab heute meinen Interface Kit abholen können.

Hab das so hingebogen, das das ein Teil meines Motors ist ( was auch stimmt ) und der Motor eine CE hat.
Somit hat das Produkt eine CE und das ist nur ein Ersatzteil dafür. Dieses braucht dann keine CE , wenn es
für einen Gewerbetreibenden ist.
Wenn es für einen Endkunden ist müsste eine deutsche Bedienungsanleitung
und CE dabei sein. ( Bei dem Teil )
Da hat er dann ein Auge zu gedrückt und es mir auch ohne Gewerbeanmeldung gegeben.
Sonst hätte ich noch schnell ein Gewerbe anmelden müssen.

Die CE für den Motor und die deutsche Bedienungsanleitung wollten sie aber sehen.

Wenn ein Produkt keine CE hat geht es zu einem Gutachter, der es freigeben kann oder die kostenpflichtige
Verschrottung bestimmt.

Also etwas vorsichtig sein beim Kauf außerhalb der EU.
Scarab22
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Re: Zoll verlangt jetzt auch für alle Teile/Ersatzteile eine

Beitrag von Scarab22 »

Baja232 hat geschrieben:für mein Interface Kit brauchst Du keine CE. Das verkaufe ich Dir ohne...

Das du eins hast wusste ich erst nachdem ich bestellt hatte.

Aber jetzt ist es ja da.

Wen ich jetzt mein VV wieder hingebogen bekomme kann ich auch berichten ob es geht :D :D
Gitano
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Re: Zoll verlangt jetzt auch für alle Teile/Ersatzteile eine

Beitrag von Gitano »

Gilt das nur für elektronische Teile oder auch für andere z.B. CMI Headers?
Beste Grüße Tom
Gitano
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Re: Zoll verlangt jetzt auch für alle Teile/Ersatzteile eine

Beitrag von Gitano »

Gitano hat geschrieben:Gilt das nur für elektronische Teile oder auch für andere z.B. CMI Headers?
Hallo Kollegen,

ich habe mich heute über den Zoll bis hin zur Behörde für Verbrauchschutz (Materialsicherheit) durchgefragt.
Beim Zoll waren die Auskünfte zu diesem Thema sehr schwammig. Keiner konnte mir hier eine kompetente Auskunft geben. Schließlich bekam ich den hinweis mich hier in Hamburg bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zu erkundigen. Ich erhielt die Telefonnummer vom Referatsleiter (Materialsicherheit). Telefon 040/43837-3182 oder -3098. Sehr nette Leute dort. :smileys24

Auf allen Ersatzteilen, die aus den USA improtiert werden, brauch kein CE Zeichen gekennzeichnet sein. Dieses gilt lediglich für Produkte die eigenständigt betrieben werden können z.B. elektronische Geräte wie Radio, Handys, etc.. :P

Bei Steuergeräten (für Motoren) kann es allerdings sein, dass eine Überprüfung der Niedervoltrichtlinie erfolgen muss. Diesollte daher vorher geprüft werden.

Bei Reparaturen/Umprogrammieren von Steuergeräten, die bereits in eurem Besitz sind, muss vor der Ausführ in ein Nicht EU Staat eine entsprechende Erklärung beim Zoll erfolgen. Wenn diese Gerätschaften dann zurückkommen wird lediglich auf den Rechnungsbetrag der Reparatur/Transportkosten die Einfuhrumsatzsteuer und der Zoll berechnet. :mrgreen:
Beste Grüße Tom
Scarab22
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Re: Zoll verlangt jetzt auch für alle Teile/Ersatzteile eine

Beitrag von Scarab22 »

Hallo,
wenn das bei euch so ist dann gut.
Aussage Zollamt Wiesbaden.
Ersatzteile für Autos und Motorräder brauchen keine CE.
Die sind von der Regelung ausgenommen.
Boot ist weder ein Auto noch Motorrad, also muss jedes Importierte Teil eine CE haben.
Weiteres Problem ist, das Ersatzteile für Autos und Motorräder ohne EC nur von Gewerbetreibenden importiert
werden können. ( Dachte ich melde dann meine Teile als Autoteile an)
Diese dürfen dem Endverbraucher nicht ausgehändigt werden.
Schnell ein Gewerbe anmelden geht auch nicht, da dann die Teile nicht mehr über das Zollamt eingeführt werden können,
sondern die Teile müssen dann elektronisch über die Zoll Web Seite angemeldet werden mit Zollnummer und und...
Wenn man da als Leihe was falsch macht drohen empfindliche Strafen...

Das sind die Aussagen des Wiesbadener Zollamtes.

Kann gut sein, das die Ämter das unterschiedlich sehen.

Rate nur jedem zur Vorsicht

Das wahren meine Erfahrungen beim letzten Zollbesuch....
Gitano
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Re: Zoll verlangt jetzt auch für alle Teile/Ersatzteile eine

Beitrag von Gitano »

Scarab22 hat geschrieben:Hallo,
wenn das bei euch so ist dann gut.
Aussage Zollamt Wiesbaden.
Ersatzteile für Autos und Motorräder brauchen keine CE.
Die sind von der Regelung ausgenommen.
Boot ist weder ein Auto noch Motorrad, also muss jedes Importierte Teil eine CE haben.
Weiteres Problem ist, das Ersatzteile für Autos und Motorräder ohne EC nur von Gewerbetreibenden importiert
werden können. ( Dachte ich melde dann meine Teile als Autoteile an)
Diese dürfen dem Endverbraucher nicht ausgehändigt werden.
Schnell ein Gewerbe anmelden geht auch nicht, da dann die Teile nicht mehr über das Zollamt eingeführt werden können,
sondern die Teile müssen dann elektronisch über die Zoll Web Seite angemeldet werden mit Zollnummer und und...
Wenn man da als Leihe was falsch macht drohen empfindliche Strafen...

Das sind die Aussagen des Wiesbadener Zollamtes.

Kann gut sein, das die Ämter das unterschiedlich sehen.

Rate nur jedem zur Vorsicht

Das wahren meine Erfahrungen beim letzten Zollbesuch....
Hab Dank für deinen Kommentar. :wink:

Letztendlich muss es ja eine einheitliche Richtline geben. Kann ja nicht sein, dass der Zoll in Wiesbaden andere Regularien hat wie die in Hamburg oder anderswo. Der Beamte hat mir ganz deutlich gesagt, dass wenn sich das Boot bei uns im EU Binnenmarkt befindet, alles an Ersatzteilen ohne Probleme importiert werden darf. Der Nachweis der Nutzung des Bootes kann im Einzelfall wohl verlangt werden.

Ich werde versuchen etwas schriftliches zu diesem Thema zu bekommen. :smileys24
Beste Grüße Tom
Gitano
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Re: Zoll verlangt jetzt auch für alle Teile/Ersatzteile eine

Beitrag von Gitano »

Hier die Antwort der Behörde.

Sehr geehrter Herr A,

die telefonisch erhaltenen Informationen bzgl. des beabsichtigten Imports von Ersatzteilen für Ihr Sportboot hatten eher grundsätzlichen Charakter und Spiegeln den Inhalt der anliegenden Rechtsvorschriften wieder. Eine verbindlichere Einschätzung über die Einfuhrfähigkeit im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen an die Sportbootrichtlinie (Richtlinie 94/25/EG über Sportboote) kann nur nach einer entsprechenden Prüfung im Einzelfall, bei der die jeweiligen Produkte einer sachverständigen Stelle vorgestellt werden müssten, erfolgen. Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir Ihnen als Hamburger Marktaufsichtsbehörde leider nicht in dem von Ihnen gewünschten Umfang anbieten.

Im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen der EMV-Richtlinie (Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit) bei der Einfuhr elektrischer Geräte müssten Sie sich an die dafür zuständige Bundesnetzagentur wenden.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Siegmund

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Amt für Verbraucherschutz
Referatsleitung Produktsicherheit - V22 -
Billstraße 80
20539 Hamburg

Tel.: +49 40 42837-3089
Fax.: +49 40 4273 -10096
E-Mail: andreas.siegmund@bgv.hamburg.de

http://www.hamburg.de/produktsicherheit
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Beste Grüße Tom
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